Der Zivilschutz ist als Angelegenheit des Bundes für den Fall einer äußeren Bedrohung der Bundesrepublik durch ausländische Mächte mit dem Katastrophenschutz, welcher im Fall von regionalen oder lokalen Großschadensereignissen in der Zuständigkeit der Länder liegt, organisatorisch eng verzahnt. Die Bundesländer sind daher im Aufgabenbereich des Zivilschutzes vielfach von den Vorgaben des Bundes abhängig.
Ungeachtet teilweise noch fehlender Vorarbeiten des Bundes im Zivilschutz, haben in Thüringen die Kommunen als untere Katastrophenschutzbehörden sowie die Hilfsorganisationen bereits in den letzten Jahren im Rahmen der Neuausrichtung des Katastrophenschutzes eine Vielzahl von Vorkehrungen für diverse Katastrophenszenarien getroffen. „Hieran anknüpfend gilt es nun, die aktuellen Strukturen des Katastrophenschutzes angesichts möglicher Auswirkungen des Krieges in der Ukraine auch auf Thüringen zu überprüfen“, bekräftigt der Innenminister. Dies stellt für alle Beteiligten aufgrund der gegenwärtigen abstrakt-hybriden Bedrohungslage eine Herausforderung dar.
Die Strukturen und Vorkehrungen müssen gegebenenfalls angepasst und weiterentwickelt werden, welche jedoch von der Lageentwicklung in der Ukraine abhängen. Das TMIK wird im Anschluss an die heutige Auftaktveranstaltung in weiteren Beratungsrunden mit den Hilfsorganisationen und den Katastrophenschutzbehörden den bestehenden Handlungsbedarf für Thüringen im Bereich Katastrophenschutz definieren.
Der Bund bleibt indes weiterhin aufgefordert, möglichst zügig die noch fehlenden Rahmenkonzepte auf der Grundlage seiner Konzeption Zivile Verteidigung aus dem Jahre 2016 vorzulegen.