In den öffentlichen Fokus gerieten die Flaggen erneut Ende August letzten Jahres, als Demonstranten sie auf der Treppe des Reichstagsgebäudes in Berlin schwenkten. Sie werden vor allem von Anhängern der rechtsextremistischen Szene, Gruppierungen, Einzelpersonen wie „Reichsbürgern“ als Symbol für die Unterstützung von (neo-)nationalsozialistischen Anschauungen bzw. als Ausdruck der Ablehnung der freiheitlich demokratischen Grundordnung gezeigt. Solche Flaggen wurden ebenfalls im privaten Bereich, z.B. an Hausfassaden oder in Hausfenstern beobachtet.
Der Erlass macht nochmals deutlich, wann das Zeigen der Reichskriegsflaggen verboten ist. Dies ist dann der Fall, wenn beim Schwenken oder Zeigen der Flaggen provokative und aggressive Begleitumstände hinzukommen, die ein Klima der Gewaltdemonstration und potentieller Gewaltbereitschaft erzeugen. Polizei- und Ordnungsbehörden haben in diesen Fällen ein Ordnungswidrigkeitenverfahren einzuleiten. Die Flaggen können auch sichergestellt werden. Bislang war vom Gesetzgeber nur die mit dem Hakenkreuz versehene Reichsfahne der NS-Zeit verboten.