Sobald eine Polizistin oder ein Polizist im Dienst einer Straftat verdächtig sind, beginnt durch die „Internen Ermittlungen“ die Ermittlungsarbeit. Diese Stelle ist derzeit bei der Landespolizeidirektion angebunden. Ab. 1. Februar wird der Bereich der „Internen Ermittlungen“ direkt der Polizeiabteilung des Innenministeriums unterstellt. Dieses übt die Aufsicht über diese Einheit aus. Mit dieser strukturellen Änderung konzentrieren sich sämtliche Weisungsrechte hinsichtlich der Fachaufsichtskompetenzen gegenüber der Organisationseinheit „Interne Ermittlungen" im Innenministerium.
Innenminister Maier ist es zudem ein besonderes Anliegen, diese Ansätze zum Umgang mit Fehlern und Regelverstößen weiterzuentwickeln. „Ich habe mein Haus beauftragt, umgehend die Prüfung zur Umsetzung des Landtagsbeschluss „Thüringer Polizei stärken – Fehlerkultur weiter befördern“ zu beginnen. Hierzu gehört ein Konzept zur Weiterentwicklung der Polizeivertrauensstelle und die Prüfung der Errichtung einer unabhängigen Polizeibeschwerdebehörde mit eigenständigen Ermittlungskompetenzen und Zuständigkeiten bei Ermittlungen gegen Polizeibeamte.
„Meine Zielrichtung ist, die Etablierung einer professionellen Beschwerdebearbeitung als Element einer modernen Fehlerkultur in der Thüringer Polizei. Das nimmt nicht nur die Aufarbeitung und Konfliktbewältigung im Einzelfall in den Blick, sondern auch Erfahrungen aus Vorkommnissen, die Anlass für Beschwerden waren. Eine Organisation, die über eine professionelle Fehlerkultur verfügt, begreift jeden Fall von Unzufriedenheit als Chance für die Entwicklung von ganzheitlichen Maßnahmen für die Aus- und Fortbildung sowie den täglichen Arbeitseinsatz. Sie führen dazu, dass sich vergleichbare Konstellationen nicht wiederholen“, so Maier abschließend.