Aktuelles
Kommunaler Finanzausgleich - Orientierungsdaten zur Aufstellung der Kommunalen Haushalte für das Jahr 2023
Hinweise auf Neufassungen und Änderungen von Verwaltungsvorschriften
Steuerliche Maßnahmen zur Berücksichtigung der Folgen des Russland-Ukraine-Krieges
Verlängerung Haushaltsrechtlicher Ausnahmeregelungen
Modellrechnungen Schlüsselzuweisungen 2023
Hinweis zur Verbuchung nach den Verwaltungsvorschriften über die Haushaltssystematik (VV GemHaushaltssyst)
Zuweisungen nach § 24 Abs. 3 ThürFAG im Jahr 2022
Zuweisungen nach § 24 Abs. 3 ThürFAG im Jahr 2022
Die Bekanntgabe der Zuweisungsbeträge erfolgt zu haushalterischen Planungszwecken vorbehaltlich der endgültigen Festsetzung durch Bescheid, welche voraussichtlich im Juni 2022 erfolgen wird. Die Auszahlung wird mit der dritten Rate der Finanzausgleichszuweisungen erfolgen.
Hinweise zu den kommunalen Finanzausgleichsleistungen 2022 - Orientierungsdaten zur Aufstellung der Kommunalen Haushalte für das Jahr 2022
Hinweise zu den kommunalen Finanzausgleichsleistungen 2022 im Hinblick auf die vorläufige Haushaltsführung des Landes und Informationen im Vorlauf zu den Orientierungsdaten zur Aufstellung der Kommunalen Haushalte für das Jahr 2022
VV – ThürStaKoFiG-Härtefallausgleichszahlungen
Die Verwaltungsvorschrift des Thüringer Ministeriums für Inneres und Kommunales über das Antrags- und Bewilligungsverfahren sowie die Verteilung der Mittel zum Ausgleich von besonderen Härten nach § 4 Abs. 2 Satz 2 des Thüringer Gesetz zur Stabilisierung der Kommunalfinanzen (VV – ThürStaKoFiG-Härtefallausgleichszahlungen) wird voraussichtlich am 3. August 2021 im Thüringer Staatsanzeiger veröffentlicht.
Im Hinblick auf die Antragsfrist bis zum 15. September 2021 wird die Verwaltungsvorschrift zu Informations- und Vorbereitungszwecken vorab bekannt gegeben. Die Antragstellung ist nach Veröffentlichung der Verwaltungsvorschrift im Thüringer Staatsanzeiger beim zuständigen Thüringer Landesverwaltungsamt möglich.
Überprüfung der Gewerbesteuerausgleichszuweisungen 2020
Die Ergebnisse der Überprüfung nach § 4 Abs. 1 des Thüringer Gesetzes zur Stabilisierung der Kommunalfinanzen (ThürStaKoFiG) sowie der Steuerstabilisierungszuweisung 2021 nach § 2a ThürStaKoFiG werden zu Informationszwecken vorbehaltlich der abschließenden Bescheiderstellung durch das Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales veröffentlicht:
Orientierungsdaten zur Aufstellung der Kommunalen Haushalte für das Jahr 2021
Statistische Angaben zu Schlüsselzuweisungen
Die Höhe der Schlüsselzuweisungen jeder einzelnen Thüringer Kommune können auf der Homepage des Thüringer Landesamtes für Statistik (TLS) eingesehen werden:
Corona-Maßnahmen