Mehrbelastungsausgleich
Nehmen die Kommunen Aufgaben im übertragenen Wirkungskreis wahr, werden ihnen als Mehrbelastungsausgleich für die übertragenen staatlichen Aufgaben einwohnerabhängige Pauschalen nach § 23 Thüringer Finanzausgleichsgesetz (ThürFAG) gezahlt, sofern keine Regelungen einer Spezialvorschrift bestehen.
pauschalierte Einwohnerbeträge
Für die Jahre 2019 und 2020
Landkreise | 97,00 Euro | 100,00 Euro |
kreisfreie Städte | 129,00 Euro | 139,00 Euro |
große kreisangehörige Gemeinden | 49,00 Euro | 49,00 Euro |
sonstige Gemeinden, Verwaltungsgemeinschaften | 35,00 Euro | 37,00 Euro |
Soweit Verwaltungsgemeinschaften, erfüllende Gemeinden oder sonstige selbstständige Gemeinden zu Beginn des Jahres zusätzlich die Zuständigkeiten
- nach § 2 der Thüringer Verordnung zur Übertragung von Ermächtigungen und über Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Straßenverkehrsrechts,
- nach § 1 der Thüringer Zuständigkeitsermächtigungsverordnung Gewerbe,
- nach § 1 der Thüringer Verordnung zur Übertragung von Ermächtigungen und zur Bestimmung von Zuständigkeiten im Wohngeldbereich oder
- nach § 1 der Thüringer Wohnraumförderzuständigkeitsverordnung
wahrnehmen, werden die Einwohnerbeträge entsprechend § 23 Abs. 1a ThürFAG erhöht.