Verwaltungskostenordnung
Die Thüringer Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Innenministeriums regelt, welche Verwaltungskosten die Behörden für Amtshandlungen/ Leistungen im Geschäftsbereich des Thüringer Ministeriums für Inneres und Kommunales festzusetzen haben. Erfasst werden insbesondere Leistungen in folgenden Bereichen:
- Vereinsrecht
- Stiftungsrecht
- Glücksspielrecht
- Sammlungsrecht
- Enteignungen
- Feiertagsrecht
- Einwohnermeldewesen
- Fundsachen
- Rettungswesen
- Personenstandswesen