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Die Thüringer Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Innenministeriums regelt, welche Verwaltungskosten die Behörden für Amtshandlungen/ Leistungen im Geschäftsbereich des Thüringer Ministeriums für Inneres und Kommunales festzusetzen haben. Erfasst werden insbesondere Leistungen in folgenden Bereichen: