Verwaltungszustellungs- und Vollstreckungsrecht
Das Thüringer Verwaltungszustellungs- und Vollstreckungsgesetz regelt die Zustellung von Verwaltungsakten der Behörden des Freistaats Thüringen sowie seiner Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts. Es regelt ferner die allgemeinen und besonderen Voraussetzungen der Vollstreckung von Verwaltungsakten sowie das Vollstreckungsverfahren.